logo
Wir sind Ihre Partner für professionelle Webentwicklung und Online Marketing.

Online Marketing

Suchmaschinenoptimierung

Content Optimierung

E-Mail Marketing

Nimm Kontakt mit uns auf

Einfach anrufen, wir helfen Dir weiter.

+49-9497-941-585

info@schaknat-consulting.de

Am Bachbügel 1, 92358 Seubersdorf

+49-9122-889-006-6

Südliche Ringstraße 11, 91126 Schwabach

info@schaknat-consulting.de

Top

Cookies, Tracking, DSGVO, EuGH, ePVO

Datenschutz-dsgvo-einfach-beachten

Cookies, Tracking, DSGVO, EuGH, ePVO

Cookies, Tracking, DSGVO, EuGH, ePVO – Wer kennt sich denn da noch aus?

Wir erläutern Ihnen einfach und verständlich wie Sie sich in dem Chaos aus Vorschriften zurechtfinden und verhelfen Ihnen zu einer rechtskonformen Website.

Änderungen nach dem Urteil des EuGH über Cookies

Wie Sie sicher mitbekommen haben, hat vor Kurzem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine Menge Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Es ging hier um einen Fall der Verbraucherschutzzentrale gegen einen Online-Betrieb der für ein Gewinnspiel persönliche Daten der Teilnehmer erhoben hatte. Beim ausfüllen der Teilnahme-Formulare wurden zwei Infotexte mit Kontrollkästchen zur Kenntnisnahme eingeblendet. Eines dieser Kästchen war bereits vorab ausgefüllt.

Der EuGH hat entschieden, dass die Einwilligung der Website-Nutzer unwirksam ist, sobald sie durch vorab angekreuzte Kontrollkästchen eingeholt wird. Es bedarf bei allen Daten einer ausdrücklichen, informierten, aktiven und selbstbestimmten Aktivierung dieser Kontrollkästchen und somit einer expliziten Erteilung der Einwilligung zur Nutzung der Daten.

Auf was muss ich jetzt bei Cookie-Bannern achten?

Vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fall der Verbraucherzentrale wurde der Nutzer einer Website lediglich auf die Anwendung verschiedener Cookies hingewiesen. Durch das Klicken auf den „OK“-Button im Cookie-Banner bestätigte er so die Kenntnisnahme und willigte damit in die Nutzung seiner Daten ein. Es war eher eine passive Geste,die der Nutzer meist ausführte ohne großartig darüber nachzudenken.

Im Gegensatz dazu muss der Nutzer jetzt aktiv einen Haken setzen um die Einwilligung zum Tracking seiner Daten selbstbestimmt zu erteilen. Außerdem muss die Nutzung der Cookies und die Dauer der Funktion ausführlich definiert und erläutert sein. Auch über den Zugang von Dritt-Anbietern zu den Daten und deren Nutzung muss informiert werden. Vorausgefüllte Kästchen für nicht unbedingt notwendige Cookies, bei denen der Haken schon beim Erscheinen gesetzt ist, sind ebenfalls unwirksam.

Fragen Sie bei unseren Experten nach und lassen Sie Ihren Cookie-Banner überprüfen. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen gern den perfekten individuellen Cookie-Banner für Ihre Homepage.

Erweiterung der DSGVO durch die ePVO?

Um Klarheit zu schaffen hier eine kurze Definition:
Die DSGVO ist die Datenschutzgrundverordnung die seit einiger Zeit wegen Problemen bei der Umsetzung des Öfteren für Schlagzeilen in den Medien gesorgt hat.

Die ePVO (ePrivacy-Verordnung) soll die Privatsphäre und personenbezogene Daten von Internetnutzern noch besser schützen. In die ePrivacy-Verordnung werden auch neu entwickelte Techniken zum Tracken des Online-Verhalten eines Internetnutzers aufgenommen. Diese sind in den bisherigen Gesetzen (Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz) noch nicht vorhanden. Vor allem bezieht sich die Verordnung auf elektronische Kommunikationsdienste und deren Nutzerdatenspeicherung. Sie soll die Daten in Vertraulichkeitsstufen einteilen und dementsprechende Nutzung oder Speicherung erlauben oder verbieten. Ursprünglich sollten die DSGVO und die ePVO gleichzeitig auf den Markt kommen. Jedoch wurde wegen extremer Gegenwehr aus der Wirtschaft einem verzögertem Inkrafttreten der beiden Verordnungen zugestimmt. Die DSGVO beschäftigt sich hauptsächlich mit bereits vorliegenden personenbezogenen Daten. Die ePVO bezieht sich mehr auf die Einholung und Erhebung der Daten.

Noch mehr Gesetzes-Chaos durch die ePrivacy-Verordnung?

Viele Vertreter aus Wirtschaft und Politik haben Bedenken wegen der neuen Verordnung und weisen auf die schwere Umsetzung der DSGVO hin. Jedoch muss man hier bedenen, dass die wesentlichen Inhalte der ePVO bereits in Gesetzestexten wie dem Telekommunikationsgesetz oder dem Telemediengesetz festgelegt sind. Durch die europaweite Verordnung werden diese Regeln nur vereinheitlicht und wo nötig angepasst. Das zu erwartende Gesetzes-Chaos hält sich also in Grenzen wenn man gut vorbereitet ist. CCS-Consulting übernimmt für Sie gern die Überprüfung Ihrer Website auf sämtliche Konformitäten mit der DSGVO und der ePVO.

Weitere Wichtige Themen der ePrivacy-Verordnung

Außer den oben genannten Themen betrifft die ePVO unter einigen anderen noch die wichtigen Themen der Datenverarbeitung und Datenspeicherung, Kopplungsverbote, Rufnummernunterdrückung, Direktwerbung und Privatsphäre-Einstellungen.

Drohende Strafen bei Verstößen gegen die ePVO

Bei Nicht-Einhaltung der ePVO werden ähnliche Sanktionen zu erwarten sein wie bei der Datenschutzgrundverordnung. Das heißt Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro können von der zuständigen Aufsichtsbehörde verhängt werden. Stattdessen kann diese aber auch bis zu 4% des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes als Strafe verhängen – je nachdem welcher Betrag höher ist.

Lösungen vom Fachmann

Mit CCS-Consulting gestalten Sie die Erhebung und Nutzung der Daten Ihrer Website-Nutzer rechtskonform, einfach und wirtschaftlich effektiv. Wir überprüfen Ihre Homepage auf die Nutzung von Google-Analytics, Piwik und ähnlichen Tracking-Tools und sind jederzeit bei Fragen rund um den Datenschutz für Sie da. Wir entwerfen für Sie eine DSGVO- und ePVO-konforme Internetseite mit rechtssicherer Datenerhebung und hoher Marketing-Effektivität. Starten Sie jetzt mit uns in die Zukunft! Jetzt einfach unter Kontakt anfragen.

Christopher Schaknat
Letzte Artikel von Christopher Schaknat (Alle anzeigen)
Keine Kommentare

Sorry, the comment form is closed at this time.